Allgemeine Geschäftsbedingungen

Artikel 1. Definitionen

1.1. E-Bike Parts: ist bei der Handelskammer unter dem Aktenzeichen 09017426 registriert.

1.2. Kunde: die natürliche Person, die keinen Beruf ausübt und mit E-Bike-Parts einen Vertrag abschließt.

1.3. Mit "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" ist gemeint: die Gesamtheit der nachstehend aufgeführten Bestimmungen.

Artikel 2. Anwendbarkeit / Umsetzung

2.1. Alle Angebote, Verträge und Lieferungen von E-Bike-Teile sind diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

2.2. Wenn der Kunde seinen Auftrag Bestimmungen oder Bedingungen erhält, die von dem abweichen, oder sind nicht in diesen Bedingungen ist die E-Bike Parts nur verbindlich, wenn und soweit ausdrücklich schriftlich per E-bike parts akzeptiert.


Artikel 3. Angebote


3.1. Alle E-Bike-Teile sind gültig für den Zeitraum auf der Website angezeigt.

Artikel 4. Preise

4.1. Alle Preise sind inklusive Mehrwertsteuer und andere von der Regierung auferlegten Abgaben.

4.2. Alle Preise auf der Website unterliegen Tippfehlern.

4.3. Die Versandkosten werden für jede Transaktion berechnet. Dies wird deutlich an den Kunden während des Bestellvorgangs auf der Website mitgeteilt.

Artikel 5. Vereinbarung / Lieferzeit

5.1. Wenn der Kunde das Angebot auf elektronischen Weg angenommen hat, bestätigt E-Bike Parts unverzüglich auf elektronischen Weg des Eingang der Annahme des Angebots. Solange der Eingang dieser Annahme nicht bestätigt wurde, hat der Kunde die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen.

5.2. Sobald die Zahlung per E-Fahrradteile empfangen, E-Bike Parts, die Produkte so schnell wie möglich.

5.3. Der Kunde hat das Recht, den Vertrag in einem Abstand mit E-Bike Parts zu beenden, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware ohne Angabe von Gründen. Die direkt Kosten des Rücktransportes werden vom Kunden getragen.

5.4. E-Bike-Parts empfiehlt dem Kunden, die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und festgestellte Mängel innerhalb einer angemessenen Frist schriftlich oder per E-Mail anzuzeigen. Siehe hierzu: Artikel 11 Werbung.

5.5. E-Bike-Parts haftet niemals für Schäden, einschließlich Diebstahl oder Verlust, die bei der Rücksendung der Verpackung oder des Produkts entstehen.

5.6. Wenn Produkte nicht auf Lager sind und eine Lieferzeit von 7 Werktagen nach Zahlungseingang nicht realisierbar ist, wird sich E-Bike-Parts mit Ihnen in Verbindung setzen.

5.7. Die Lieferzeit beträgt höchstens 30 Tage. Wenn die Lieferzeit länger als 30 Tage dauert, werden alle geleisteten Zahlungen dem Kunden so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach der Kündigung zurückerstattet. Die Möglichkeit, den mit E-Bike-Parts geschlossenen Vertrag bei Überschreitung der vereinbarten Lieferzeit aufzulösen, gilt nicht für Kunden, die in Ausübung eines Berufs oder Geschäfts handeln.

5.8. Sobald die zu liefernden Produkte an die angegebene Lieferadresse geliefert wurden, geht das Risiko in Bezug auf diese Produkte auf den Kunden über.

Artikel 6. Eigentumsvorbehalt

6.1. Solange der Kunde nicht den gesamten vereinbarten Betrag vollständig bezahlt hat, bleibt die gelieferte Ware Eigentum von E-Bike-Parts.

Artikel 7. Zahlungsbedingungen

7.1. Der Kunde muss die Zahlungen an E-Bike-Parts gemäß den im Bestellvorgang auf der Website angegebenen Methoden leisten.

7.2. Durch die Kunden (noch) Beträge müssen innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung des Produkts zu erfüllen.

7.3. Bei einem Zahlungsverzug, Kunde, neben dem geschuldeten Betrag und die Zinsen, bis zu einer vollständigen Kompensation der beiden außergerichtlichen und gerichtlichen Inkassokosten, einschließlich der Kosten für Rechtsanwälte, Gerichtsvollzieher und Inkassobüros.

7.4. Der Anspruch auf Zahlung erfolgte sofort fällig, wenn der Kunde in Konkurs, die Aussetzung von Zahlungen oder Gesamtbeschlagnahme von Vermögenswerten von Kunden, Kunden Gesenke und darüber hinaus, wenn es in der Liquidation geht oder aufgelöst wird.

7.5. In den oben genannten Fällen hat E-Bike-Parts auch das Recht, den Vertrag oder einen Teil davon, der noch nicht ohne Inverzugsetzung oder gerichtliches Eingreifen ausgeführt wurde, zu kündigen oder auszusetzen, unbeschadet des Rechts von E-Bike-Parts, Schadensersatz für den ihm dadurch entstandenen Schaden zu verlangen kann entstehen.

Artikel 8. Haftung

8.1. Diese Haftungsbestimmung gilt nur für natürliche oder juristische Personen, die in Ausübung eines Berufs oder Geschäfts handeln und mit E-Bike-Parts einen Vertrag abschließen.

8.2. Die Gesamthaftung von E-Bike-Parts gegenüber dem Kunden wegen schuldhafter Nichterfüllung des Vertrages ist auf den Ersatz des unmittelbaren Schadens in Höhe des für diesen Vertrag vereinbarten Betrages begrenzt.

8.3. Die Haftung von E-Bike-Parts gegenüber dem Kunden für indirekte Schäden, einschließlich Folgeschäden, entgangenen Gewinns, entgangenen Ersparnis, Datenverlust und Schäden durch Betriebsunterbrechung, ist ausgeschlossen.

8.4. Abgesehen von den in Artikel 8.2 genannten Fällen haftet E-Bike-Parts gegenüber dem Kunden nicht für irgendwelche Entschädigungen, unabhängig davon, aus welchem ​​Grund eine Entschädigungsklage erhoben würde. Die in Artikel 8.2 genannten Höchstbeträge verfallen jedoch, wenn und soweit der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von E-Bike-Parts beruht.

8.5. Die Haftung von E-Bike-Parts gegenüber dem Kunden wegen eines schuldhaften Mangels an der Vertragserfüllung entsteht nur, wenn der Kunde E-Bike-Parts unverzüglich und ordnungsgemäß schriftlich in Verzug setzt und dabei eine angemessene Frist zur Beseitigung des Mangels festlegt. Auch nach diesem Zeitraum ist Bike-Parts für die Nichterfüllung seiner Verpflichtungen verantwortlich. Die Inverzugsetzung muss eine möglichst genaue Beschreibung des Mangels enthalten, damit E-Bike-Parts angemessen reagieren kann.

8.6. Voraussetzung für einen Anspruch auf Schadensersatz ist immer, dass der Kunde den Schaden so schnell wie möglich (innerhalb von 30 Tagen) nach seinem Entstehen schriftlich bei E-Bike-Parts meldet.

8.7. Der Kunde stellt E-Bike-Parts von allen Ansprüchen Dritter frei.

Artikel 9. Höhere Gewalt

9.1. Im Falle höherer Gewalt ist E-Bike-Parts nicht verpflichtet, den dem Kunden entstandenen Schaden zu ersetzen.

Artikel 10. Gewährleistung

10.1. Der Kunde hat die Rechte in Bezug auf die Garantie gemäß Buch 7, Titel 1 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs.

11. Werbung

11.1. Entspricht das gelieferte Produkt nicht der Vereinbarung, muss der Kunde E-Bike Parts innerhalb von zwei Monaten nach dessen Entdeckung informieren. Geschieht dies nicht, erlöschen alle Ansprüche in Bezug auf E-Bike-Teile.

11.2. Wenn E-Bike-Parts die Beanstandung für berechtigt hält, werden die entsprechenden Produkte nach Rücksprache mit dem Kunden repariert, ersetzt oder erstattet.

11.3. Die maximale Rückerstattung entspricht dem vom Kunden für das Produkt gezahlten Preis.

12. Schlussbestimmungen

12.1. Für den Vertrag gilt niederländisches Recht.

12.2. Soweit sich aus den zwingenden gesetzlichen Vorschriften nichts anderes ergibt, werden alle Streitigkeiten, die sich aus dem Vertrag ergeben können, dem zuständigen Gericht vorgelegt.

12.3. Teilunwirksamkeit: Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit der gesamten Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt. Die Parteien werden (eine) neue Bestimmung (en) ersetzen, die der Absicht der ursprünglichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen so weit wie möglich gesetzlich entsprechen. Kontaktdaten Wenn Sie nach dem Lesen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen Beschwerden oder Kommentare zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben, können Sie sich gerne schriftlich oder per E-Mail an uns wenden.

Unsere Details:

E-Bike Teile

Landstraat 36
7121 CR Aalten
Tel. 0543-537150
Handelskammer Nr. 09017426
Btwnr: NL808157644.B01

 

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